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Neuer Standort

Wir eröffnen in Kürze unseren neuen Standort in Greven im Münsterland!

 
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Privatinstitut für Pflegegrad-Begutachtung GmbH

Ihre Begutachtung

Ihre Begutachtung

Unser Institut wurde von branchenerfahrenen Fachleuten gegründet, um zwei Ziele miteinander zu verbinden: Kompetente, belastbare Gutachten anzubieten zu einem fairen, bezahlbaren Preis. Informationen zur aktuellen Preisgestaltung finden Sie unter Anfragen. Zu unseren Grundprinzipien gehören:

Objektive Begutachtung: Wir erstellen keine "Gefälligkeitsgutachten" für unsere Kunden. Unsere Gutachten werden wohlwollend, aber strikt objektiv erstellt. Steht jemandem beim besten Willen der Pflegegrad 2 nicht zu, sondern nur der Pflegegrad 1, bescheinigen wir das auch. Dieses Prinzip hilft unseren zu Unrecht falsch eingestuften Kunden, weil unsere Gutachten so auch bei Pflegekassen und Gerichten glaubwürdig sind bzw. bleiben.

Gründliche Begutachtung: Soweit keine objektiven Hindernisse einer körperlichen Untersuchung entgegenstehen, werden wir die zu pflegende Person stets selbst befragen, körperlich untersuchen und uns von Pflegehindernissen selbst überzeugen. Eine Begutachtung vom Wohnzimmertisch beim Kaffee mit Angehörigen und Pflegekräften gibt es bei uns nicht.

Aktualität: Unsere Gutachter werden regelmäßig nach den neuesten sozialmedizinischen Regelungen weitergebildet. Wir kooperieren dazu mit für Landessozialgerichte tätigen ärztlichen Sachverständigen wie auch mit Fach-Juristen.

Stringente, rationale Bearbeitung: Wir erstellen für Sie ein belastbares Pflegegrad-Gutachten, keinen Pflegeratgeber und wir erbringen weder Rechtsdienstleistungen noch leisten wir seelischen Beistand. Um Ihnen ein belastbares, faires Gutachten zu einem attraktiven Preis anbieten zu können, müssen wir unsere Arbeitszeit auf die notwendigen Schritte zu Erstellung des Gutachtens konzentrieren. Trotzdem haben wir für Fragen oder Anmerkungen unserer Kunden natürlich jederzeit ein offenes Ohr. Oft können wir Ihnen für Ihr Anliegen geeignete Ansprechpartner nennen.

Fairer Preis: Wir möchten Ihnen ein Pflegegrad-Gutachten zum niedrigsten möglichen Preis anbieten. Der Preis muss aber für alle Beteiligten fair sein, das heißt auch für die Vergütung des ausführenden Gutachters und für uns als Institut. Beachten Sie bitte, dass unsere Preise für Standard-Leistungen nicht verhandelbar sind. Kommerziellen Kunden wie Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten bieten wir maßgeschneiderte Konditionen an.

 

Kontakt

Bei Anfragen, für kurzfristige Terminabsagen, Rückfragen oder sonstige Anliegen kontaktieren Sie uns bitte wie folgt:

   0 35 81 / 68 60 68 - 0

   kontakt@ppb-institut.de

Auftrag und Termin

Idealerweise nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf. Falls uns Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefax erreicht, geben Sie darin bitte eine Telefonnummer an, unter der wir Sie zurückrufen dürfen.

In diesem ersten Telefonat klären wir Ihren genauen Bedarf und informieren Sie, welche Unterstützung wir konkret anbieten können.

Wenn Sie ein Gutachten beauftragen möchten, vermitteln wir einen Termin mit unserem zuständigen Gutachter und senden Ihnen das Auftragsformular zusammen mit allen weiteren Informationen zu.

Der unterschriebene Auftrag ist dann die vertragliche Grundlage für unsere Tätigkeit. Wir starten unsere Tätigkeit, sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebenen Unterlagen bei uns eingehen. Eine Vorauszahlung oder einen Vorschuss erheben wir nicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch den Datenschutz mit Ihnen umfassend regeln müssen. Ihre Gesundheits- und Sozialdaten sind besonders sensibel, darum schützen wir diese mit allen Kräften und machen diese ohne Ihren Auftrag und Ihr Einverständnis keinem Außenstehenden zugänglich.

Die Begutachtung

Damit unser Gutachter sich ein genaues Bild Ihrer Situation und Ihres pflegerischen Bedarfs machen kann, findet eine persönliche Begutachtung in Ihren Räumlichkeiten statt. Ein Gutachten nur nach Aktenlage erstellen wir nur in besonderen Ausnahmefällen nach besonderer Beratung, ein Gutachten nach telefonischer Befragung erstellen wir nicht.

Unsere Gutachter sind examinierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung und vielfach zusätzlichen Qualifikationen. Sie werden mit Ihnen oder Ihrer Begleitung den genauen Umfang Ihres allgemeinen und speziellen Hilfebedarfs ermitteln und - soweit nötig und gewünscht - dazu auch eine körperliche Untersuchung vornehmen.

Ihre Mitwirkung

Art und Umfang der von Ihnen benötigten Mitwirkung hängen primär von der Art des beauftragten Gutachtens ab. Selbstverständlich sollten Sie sich bei einem Gutachten mit körperlicher Untersuchung vom beauftragten Sachverständigen auch untersuchen lassen, Näheres dazu finden Sie bei den Hinweisen zum Termin zur körperlichen Untersuchung.

Daneben werden wir, soweit Ihre Mitwirkung erforderlich ist, Sie rechtzeitig konkret ansprechen. Dies kann z.B. das Beschaffen und Hereinreichen aktueller medizinischer oder sonstiger Unterlagen betreffen. Bei einer körperlichen Untersuchung bespricht der Sachverständige mit Ihnen, ob und welche Unterlagen noch benötigt werden.

Ansonsten ist grundsätzlich eine frühzeitige Reaktion auf Anfragen unsererseits hilfreich. Sie vermeiden damit Verzögerungen bei der Gutachtenerstellung.

Weitere Schritte

Soweit der zuständige Sachverständige alle notwendigen Informationen zur Verfügung hat und ggf. eine körperliche Untersuchung durchgeführt wurde, erarbeitet und diktiert der Sachverständige das beauftragte Gutachten.

Der erste Entwurf wird dann vom Sachverständigen ggf. noch ein- oder mehrmals überarbeitet und korrigiert. Sobald die Endfassung steht, erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass das Gutachten fertig und versandbereit ist. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung des Gutachtens gemäß der getroffenern Vereinbarung.

Nach Eingang des vollständigen Honorars versenden wir Ihr Gutachten binnen 3 Werktagen in dreifacher Ausfertigung (2x gebunden, 1x geheftet und gelocht) mit allen zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Beachten Sie bitte, dass das Verfügungsrecht über das erstellte Gutachten beim Auftraggeber liegt. Sie entscheiden also, ob und wer Einsicht in das Gutachten erhält. Sollten Sie später noch weitere Exemplare benötigen, können Sie diese gegen eine geringe Gebühr bei uns anfordern.

 
 

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen

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Corona-Information

Auch wenn aktuell die Inzidenzen stark gesunken sind, beobachten wir im Interesse unserer Kunden die Situation weiterhin sehr genau.

Wir verfolgen dabei ein konsequentes Schutzkonzept, beginnend mit einer ständigen Überwachung unserer Gutachter und Mitarbeiter auf verdächtige Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Verlust des Geruchssinns usw.). Unsere Gutachter, die bei Ihnen Hausbesuche durchführen, werden zudem regelmäßig anhand eines hochqualitativen Schnelltests überwacht.

Besteht auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit Covid-19 angesteckt haben könnte, nehmen wir den Betroffenen sofort aus dem Dienstplan bzw. streichen alle Termine des Gutachters und veranlassen einen PCR-Test.

Beim Hausbesuch schützen wir Sie und uns außerdem durch die Verwendung von zugelassenen Masken, ggf. Handschuhen und Desinfektionsmitteln.

Zudem sind alle Gutachter mindestens zweimal geimpft und einmal geboostert, um das Infektionsrisiko noch weiter zu reduzieren.