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Wir eröffnen in Kürze unseren neuen Standort in Greven im Münsterland!
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Privatinstitut für Pflegegrad-Begutachtung GmbH |
Ein privat beauftragtes Gutachten zum korrekten Pflegegrad kann viele verschiedene Zwecke erfüllen und auch langfristig von Nutzen sein. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die häufigsten Ziele und Verwendungszwecke eines solchen Gutachtens.
Primärziel ist dabei immer, eine zu niedrige Einstufung des Pflegegrades zu verhindern, zu erkennen oder zu beseitigen. Allein der Unterschied im Sachleistungsbudget für ambulante Pflege zwischen den Pflegegraden 2 und 3 beträgt knapp 640,- € monatlich. Da rechnet sich auch ein privat beauftragtes und bezahltes professionelles Gutachten schon im ersten Monat.
Bei Anfragen, für kurzfristige Terminabsagen, Rückfragen oder sonstige Anliegen kontaktieren Sie uns bitte wie folgt:
Sie beantragen erstmalig einen Pflegegrad oder eine Erhöhung aufgrund einer gesundheitlichen Verschlechterung. Daraufhin kommt in aller Regel ein Mitarbeiter des MDK zu Ihnen, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Auf Basis seines / ihres Gutachtens erteilt Ihnen die Pflegekasse / der Pflegeversicherer dann einen Pflegegrad-Bescheid.
Leider stehen die Gutachter(innen) des MDK unter hohem Zeitdruck und verfügen häufig nicht über alle wichtigen Informationen oder Unterlagen. So kommt es nicht selten zu Fehleinschätzungen.
Mit einem vorab privat beauftragen Pflegegrad-Gutachten, das dem MDK beim Termin zur Verfügung gestellt wird, stellen Sie nicht nur sicher, dass nichts relevantes übersehen wird. Sie geben auch eine professionelle Meinung vor, mit der der MDK sich dann auseinandersetzen muss. Häufig führt die Kombination aller Faktoren dann direkt zu einer zufriedenstellenden, zutreffenden Einstufung des Pflegegrades ganz ohne Rechtsbehelf. Alle Beteiligten sparen so Zeit, Geld und Nerven.
Auch wenn der MDK schon bei Ihnen war und Ihnen das Gutachten und der Pflegegrad-Bescheid schon vorliegt, ist ein privat beauftragtes Gutachten in vielen Fällen sehr hilfreich.
Unsere kompetenten Sachverständigen prüfen gründlich und objektiv Ihre Situation und stellen belastbar und nachvollziehbar den Ihnen zustehenden Pflegegrad fest. Deckt sich dieser mit dem Ergebnis des MDK, haben Sie die Gewissheit, dass Sie nichts versäumen, wenn Sie keine Rechtmittel einlegen - auch und gerade wenn Sie subjektiv das Gefühl haben, zu niedrig eingestuft zu sein.
Stellt unser Sachverständiger fest, dass die Einstufung zu niedrig ist, haben Sie eine Entscheidungsgrundlage - und ein Hilfsmittel, siehe rechts / unten - für die erfolgsversprechende Einlegung eines Rechtsmittels, also eines Widerspruchs oder später einer Klage.
Und es gibt einen dritten Fall: Das private Gutachten kommt zwar zum gleichen Pflegegrad, zeigt aber auf, dass Sie schon deutlich näher am nächsthöheren Pflegegrad liegen, als vom MDK festgestellt. In diesem Fall haben Sie die Veranlassung, innerhalb der Mindest-Frist eine Überprüfung und ggf. Hochstufung durch MDK bzw. Pflegekasse zu verlangen.
Wenn das erstellte Gutachten zu einem zu Ihren Gunsten abweichenden Pflegegrad kommt, sollten Sie in aller Regel Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Pflegekasse / Pflegeversicherung einlegen.
Das Rechtsmittel richtet sich gegen eine fachlich - also sozialmedizinisch - unzutreffende Bewertung und muss daher möglichst detailliert und überzeugend die unzutreffenden Aspekte auflisten und die Abweichung begründen.
Diese Arbeit können selbst Juristen kaum leisten, weil auch diesen das Fachwissen im medizinischen / pflegerischen Bereich fehlt - aber unsere Sachverständigen können das. Darum kann man es sich bei Rechtsbehelfen, also in aller Regel Widersprüchen oder gar Klagen vor dem Sozialgericht, einfach machen und bei der Begründung des Rechtsmittels im Detail auf das beigefügte Gutachten verweisen. In vielen Fällen kann man dann sogar auf anwaltliche Hilfe verzichten, jedenfalls im Widerspruchsverfahren.
Unsere privat erstellten Pflegegrad-Gutachten können nicht nur dazu dienen, Ihre Klage vor Gericht zu begründen. In vielen Fällen wird durch die Vorlage des Gutachtens das Gericht sogar gezwungen, einen eigenen gerichtlichen Sachverständigen von Amts wegen zu bestellen (das kostet Sie nichts), weil sich das Gericht mit dem vorgelegten Parteigutachten genügend auseinandersetzen muss. Dazu reicht die eigene Expertise des Gerichts zumeist nicht aus, so dass ein vom Gericht beauftragter Gutachter die Bewertungen und Argumente prüfen muss - Ihre Chancen verbessern sich so.
Ein fachlicher Hinweis dazu: Unsere Pflegesachverständigen sind im Regelfall nicht zugelassen, ein vom Gericht nach § 109 SGG zu beauftragendes Sachverständigengutachten zu erstellen. Dies ist ärztlichen Sachverständigen vorbehalten. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Benennung eine geeigneten ärztlichen Sachverständigen nach § 109 SGG. Sprechen Sie uns an.
Unser Internet-Auftritt verzichtet komplett auf die Verwendung von Cookies!
Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir erbringen Leistungen in Form der medizinischen Begutachtung in den Rechtsbereichen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungs- und Steuerrecht. Für die Erhebung, elektronische Speicherung, Verarbeitung usw. elektronischer Daten verwenden wir nachfolgend den Begriff der „Verarbeitung“ im Sinne des Art. 4 Ziff. 2 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Auftraggeber der von uns gefertigten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen oder sonstigen medizinischen Auskünften oder Expertisen sind ausschließlich natürliche und juristische Personen privaten Rechts. Darüber hinaus arbeiten wir als Dienstleister für direkt vom Gericht beauftragte medizinische Sachverständige zur Unterstützung bei der Organisation, Erarbeitung, Ausfertigung, Abrechnung usw. der von diesen verfassten Gutachten.
In diesem Zusammenhang verarbeiten wir Stammdaten der Auftraggeber und ggf. Probanden (z. B. Name, Vorname, Firmenname, Geburtsdatum, Registernummer, Adressen usw.), Kontaktdaten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Faxnummern etc.), Auftragsdaten (z. B. Aktenzeichen, Vorgangsnummern, Auftragsinhalt, Bescheide, gerichtliche Beschlüsse und Urteile, Fristen, Laufzeiten, Daten von sonstigen Prozessbeteiligten wie z. B. Aktenzeichen, Stammdaten etc.), inhaltliche Informationen zum Gutachten (Befundberichte, Operationsberichte, Entlassungsberichte, Vorgutachten, med. Bildmaterial usw.) und Abrechnungs- und Zahlungsdaten (z. B. erbrachte Leistungen, verauslagte Kosten, Spesen, Bankverbindungen, Zahlungshistorie, sonstige Zahlungsdaten etc.).
Mit den oben genannten Daten speichern wir auch Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO, namentlich Informationen zur Gesundheit des Patienten, unter Umständen auch genetische Daten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung oder ethnischer Herkunft.
Als unmittelbar Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 DSGVO im Falle der direkten Beauftragung unseres Instituts zur Erstellung eines Gutachtens oder einer vergleichbaren Leistung erheben und verarbeiten wir diese Daten ausschließlich im Rahmen des jeweilig zur Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung notwendigen Umfangs und im Einverständnis des Auftraggebers / Probanden, Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 a) und b). Unter keinen Umständen geben wir die Daten an Dritte weiter, sofern dies nicht entweder von der bezogenen Person ausdrücklich genehmigt, in Erfüllung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen oder aber ohnehin aufgrund des Inhalts des geschlossenen Vertrages gerechtfertigt ist.
Als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Ziff. 8 DSGVO für anderweitig Verantwortliche, insbesondere von Gerichten oder ansonsten direkt beauftrage ärztliche Sachverständige verarbeiten wir Daten unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aufgrund eines entsprechenden Vertrages gemäß Art 28 DSGVO unter besonderer Regelung der einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen, namentlich des 4. Kapitels der DSGVO.
In jedem Fall werden die erhobenen Daten regelmäßig auf eine weiterhin bestehende Rechtfertigung der Speicherung geprüft und, soweit keine zwingenden Gründe im Sinne der DSGVO, des BDSG oder sonstiger zwingender Vorschriften, wie handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften, entgegenstehen, gelöscht. Insbesondere werden die erhobenen Daten auch dahingehend geprüft, ob die Daten vorab schon teilweise gelöscht, pseudonymisiert oder anonymisiert werden können.
Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO, namentlich Gesundheitsdaten und dergleichen, werden von uns nur mit ausdrücklichem Einverständnis der bezogenen Personen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 Ziff. a), oder im direkten Auftrag eines Gerichts oder einer Behörde im Sinne des Art. 9 Abs. 2 Ziff. b) und f) sowie im direkten Kontakt mit behandelnden Ärzten, Betriebsärzten und dergleichen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 Ziff. h) verarbeitet.
Neben den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gilt für alle mit der Datenverarbeitung befassten Personen die medizinische Schweigepflicht, eine besondere (arbeits-) vertragliche Verpflichtung zum Datenschutz sowie die Maßgaben der ggf. von den bezogenen Personen erteilten Schweigepflichtsentbindungen. Maßgeblich sind die von den bezogenen Personen abgegebenen Erklärungen, namentlich gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer (medizinischer Gutachter, Gericht) sowie die behördlichen oder gerichtlichen Anweisungen gegenüber dem Auftragnehmer.
Gesundheitsbezogene Daten und sonstige Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO werden in regelmäßiger, zumindest aber jährlicher Prüfung auf ihre Löschbarkeit hin untersucht. Grundsätzlich löschbar sind derartige Daten, bei denen das zugrunde liegende Auftragsverhältnis ausreichend Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine weitere Verwendung der Daten, gerade auch im Interesse der bezogenen Personen, nicht mehr zu erwarten ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben davon unberührt. Insbesondere sind Daten auf die Löschbarkeit zu prüfen, wenn Rechtsstreitigkeiten, namentlich Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet sind. Ggf. werden die Daten im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der bezogenen Personen und/oder Auftraggeber vor der Löschung zunächst pseudonymisiert oder anonymisiert.
Hinweis: Abschriften der verfassten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen oder sonstigen Äußerungen unterliegen besonderen Aufbewahrungspflichten. Diese werden grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt, dies jedoch primär in Papierform. Soweit dies nicht möglich oder opportun ist, werden Ablichtungen als Bilddaten abgespeichert und archiviert. Eine weitere Verarbeitung der darin enthaltenen Daten ist ohne Weiteres dann nicht mehr möglich. Diese Aufbewahrung folgt gesetzlichen Vorgaben und obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer (medizinischer Gutachter).
Über die Bearbeitung jeweiliger Gutachten-Aufträge hinaus verarbeiten wir im kaufmännischen Bereich Daten folgender Art und im folgenden Umfang:
Im Rahmen der Bereitstellung einer rein Informationszwecken dienenden Website sowie der von außenstehenden Dritten erreichbaren E-Mail-Adressen betreiben wir bei einem Vertragspartner (Auftragsverarbeiter) einen vom Internet aus erreichbaren Server, der die entsprechenden Dienste zur Verfügung stellt. Die Auftragsverarbeitung durch diesen Dienstleister entspricht den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG, namentlich dem 4. Kapitel DSGVO.
Diese von uns bereitgestellten Online-Dienste verwenden grundsätzlich keine Maßnahmen zur Identifizierung oder Verfolgung von Kunden und deren Aktivitäten, insbesondere keine Cookies, sog. Plugins anderer Dienstanbieter oder dergleichen. Es werden auch keine Formulardaten erhoben oder abgefragt.
Soweit der Kunde unter Verwendung der dort genannten Kontaktdaten elektronisch mit uns in Verbindung tritt, beinhaltet dies automatisch das Einverständnis zur Verarbeitung der damit zur Verfügung gestellten Daten. Dies betrifft namentlich den Versand von E-Mails an genannte E-Mail-Adressen mit allen darin enthaltenen Informationen. Auch diese Daten werden regelmäßig einer Revision auf Löschbarkeit unterzogen. Es gilt das oben für die allgemeinen Datenerhebung Gesagte. Soweit die verwendeten E-Mails oder sonstigen vom Versender bereitgestellten Daten Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO beinhalten, unterliegen diese den verschärften Bestimmungen für diese sog. Kategoriedaten gemäß den oben beschriebenen Vorgehensweisen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich im Übrigen aus Art. 6 Abs. 1 Ziff. a) und b) DSGVO.
Darüber hinaus speichern wir aus Sicherheitsgründen vorübergehend Informationen über zugreifende Computersysteme, namentlich IP-Adressen, Zeit der Inanspruchnahme/Anfrage (Time-Stamp), ggf. auch Informationen über den verwendeten Browser-Typ und Betriebssystem einschließlich Informationen über die Version, Meldung über Fehler oder erfolgreichen Zugriff, übertragene Datenmengen und dergleichen sowie weitere etwaige Informationen, auf deren Grundlage wir unser System vor Beschädigungen, Missbrauch, unbefugter Nutzung und sonstiger Sabotage schützen können.
Diese Informationen werden nur für eine kurze Zeit (regelmäßig sechs Monate) aufbewahrt, um im Hinblick auf die über das System eingehenden sensiblen Informationen über einen längeren Zeitraum etwaige Einbruchs- oder Beschädigungsversuche nachhalten und verfolgen zu können. Eine Weitergabe der erhobenen Informationen erfolgt nur im Falle von Strafverfolgungsmaßnahmen oder der zivilrechtlichen Inanspruchnahme von Urhebern missbräuchlicher oder beschädigender Aktionen. Die Verarbeitung ist gerechtfertigt aufgrund Art. 6 Abs. 1. Ziffer f) und ggf. c) DSGVO.
Darüber hinaus verarbeiten wir Daten zur Erfüllung gesetzlicher und organisatorischer Aufgaben, namentlich Pflichten aus HGB, AO und einzelner Steuergesetze. Dies betrifft namentlich Daten der Betriebs- und Finanzbuchführung, Personalangelegenheiten, steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen, Verpflichtungen als Gewerbebetrieb gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden sowie Zwangsmitgliedschaften, wie z. B. in der IHK. Ferner werden Daten, die für Büroorganisation, Logistik und Materialwesen benötigt werden verarbeitet, z. B. Daten aus der Kooperation mit Logistikdienstleistern, Zahlungsflüssen, Lieferanten, Banken und ähnliches. Daneben offenbaren und übermitteln wir Daten in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen an die zuständigen staatlichen Stellen, namentlich Finanzverwaltung, Bundesagentur für Arbeit sowie von uns in Anspruch genommene Berater, namentlich Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und dergleichen.
Die Verarbeitung erfolgt entweder mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen, in Erfüllung von (vor-)vertraglichen Aufgaben und Leistungen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, ggf. auch zum Schutz berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1. Ziffer a), b), c) ggf. f) DSGVO. Auch diese Daten werden grundsätzlich regelmäßiger Revision auf Löschbarkeit unterzogen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt, soweit nicht in Erfüllung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen, unter Einholung von Einverständniserklärungen oder vertraglicher Rahmenbedingungen, namentlich Verträgen zur Auftragsverarbeitung.
Bei Fragen oder Auskunftsersuchen über Informationen, die über Ihre Person oder Ihr Unternehmen bei uns gespeichert sind, wenden Sie sich bitte an die unter dem Impressum genannten Verantwortlichen.
Stand: 01.03.2021
PPB Privatinstitut für Pflegegrad-Begutachtung GmbH
Hembergener Straße 95a
48268 Greven
Telefon: +49 (0) 35 81 / 68 60 68 - 0
E-Mail: kontakt@ppb-institut.de
Amtsgericht Steinfurt
HR B 14710
Geschäftsführer: Guido Temlitz
Auch wenn aktuell die Inzidenzen stark gesunken sind, beobachten wir im Interesse unserer Kunden die Situation weiterhin sehr genau.
Wir verfolgen dabei ein konsequentes Schutzkonzept, beginnend mit einer ständigen Überwachung unserer Gutachter und Mitarbeiter auf verdächtige Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Verlust des Geruchssinns usw.). Unsere Gutachter, die bei Ihnen Hausbesuche durchführen, werden zudem regelmäßig anhand eines hochqualitativen Schnelltests überwacht.
Besteht auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit Covid-19 angesteckt haben könnte, nehmen wir den Betroffenen sofort aus dem Dienstplan bzw. streichen alle Termine des Gutachters und veranlassen einen PCR-Test.
Beim Hausbesuch schützen wir Sie und uns außerdem durch die Verwendung von zugelassenen Masken, ggf. Handschuhen und Desinfektionsmitteln.
Zudem sind alle Gutachter mindestens zweimal geimpft und einmal geboostert, um das Infektionsrisiko noch weiter zu reduzieren.