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Privatinstitut für Pflegegrad-Begutachtung GmbH

Ihre Begutachtung

Nutzen und Ziele privater Pflegegrad-Gutachten

Ein privat beauftragtes Gutachten zum korrekten Pflegegrad kann viele verschiedene Zwecke erfüllen und auch langfristig von Nutzen sein. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die häufigsten Ziele und Verwendungszwecke eines solchen Gutachtens.

Primärziel ist dabei immer, eine zu niedrige Einstufung des Pflegegrades zu verhindern, zu erkennen oder zu beseitigen. Allein der Unterschied im Sachleistungsbudget für ambulante Pflege zwischen den Pflegegraden 2 und 3 beträgt knapp 640,- € monatlich. Da rechnet sich auch ein privat beauftragtes und bezahltes professionelles Gutachten schon im ersten Monat.

Kontakt

Bei Anfragen, für kurzfristige Terminabsagen, Rückfragen oder sonstige Anliegen kontaktieren Sie uns bitte wie folgt:

   0 35 81 / 68 60 68 - 0

   kontakt@ppb-institut.de

Vorab-Prüfung des korrekten Pflegegrades

Sie beantragen erstmalig einen Pflegegrad oder eine Erhöhung aufgrund einer gesundheitlichen Verschlechterung. Daraufhin kommt in aller Regel ein Mitarbeiter des MDK zu Ihnen, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Auf Basis seines / ihres Gutachtens erteilt Ihnen die Pflegekasse / der Pflegeversicherer dann einen Pflegegrad-Bescheid.

Leider stehen die Gutachter(innen) des MDK unter hohem Zeitdruck und verfügen häufig nicht über alle wichtigen Informationen oder Unterlagen. So kommt es nicht selten zu Fehleinschätzungen.

Mit einem vorab privat beauftragen Pflegegrad-Gutachten, das dem MDK beim Termin zur Verfügung gestellt wird, stellen Sie nicht nur sicher, dass nichts relevantes übersehen wird. Sie geben auch eine professionelle Meinung vor, mit der der MDK sich dann auseinandersetzen muss. Häufig führt die Kombination aller Faktoren dann direkt zu einer zufriedenstellenden, zutreffenden Einstufung des Pflegegrades ganz ohne Rechtsbehelf. Alle Beteiligten sparen so Zeit, Geld und Nerven.

Prüfung des zuerkannten Pflegegrades

Auch wenn der MDK schon bei Ihnen war und Ihnen das Gutachten und der Pflegegrad-Bescheid schon vorliegt, ist ein privat beauftragtes Gutachten in vielen Fällen sehr hilfreich.

Unsere kompetenten Sachverständigen prüfen gründlich und objektiv Ihre Situation und stellen belastbar und nachvollziehbar den Ihnen zustehenden Pflegegrad fest. Deckt sich dieser mit dem Ergebnis des MDK, haben Sie die Gewissheit, dass Sie nichts versäumen, wenn Sie keine Rechtmittel einlegen - auch und gerade wenn Sie subjektiv das Gefühl haben, zu niedrig eingestuft zu sein.

Stellt unser Sachverständiger fest, dass die Einstufung zu niedrig ist, haben Sie eine Entscheidungsgrundlage - und ein Hilfsmittel, siehe rechts / unten - für die erfolgsversprechende Einlegung eines Rechtsmittels, also eines Widerspruchs oder später einer Klage.

Und es gibt einen dritten Fall: Das private Gutachten kommt zwar zum gleichen Pflegegrad, zeigt aber auf, dass Sie schon deutlich näher am nächsthöheren Pflegegrad liegen, als vom MDK festgestellt. In diesem Fall haben Sie die Veranlassung, innerhalb der Mindest-Frist eine Überprüfung und ggf. Hochstufung durch MDK bzw. Pflegekasse zu verlangen.

Privates Gutachten zur Begründung Ihres Rechtsbehelfs

Wenn das erstellte Gutachten zu einem zu Ihren Gunsten abweichenden Pflegegrad kommt, sollten Sie in aller Regel Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Pflegekasse / Pflegeversicherung einlegen.

Das Rechtsmittel richtet sich gegen eine fachlich - also sozialmedizinisch - unzutreffende Bewertung und muss daher möglichst detailliert und überzeugend die unzutreffenden Aspekte auflisten und die Abweichung begründen.

Diese Arbeit können selbst Juristen kaum leisten, weil auch diesen das Fachwissen im medizinischen / pflegerischen Bereich fehlt - aber unsere Sachverständigen können das. Darum kann man es sich bei Rechtsbehelfen, also in aller Regel Widersprüchen oder gar Klagen vor dem Sozialgericht, einfach machen und bei der Begründung des Rechtsmittels im Detail auf das beigefügte Gutachten verweisen. In vielen Fällen kann man dann sogar auf anwaltliche Hilfe verzichten, jedenfalls im Widerspruchsverfahren.

Privates Gutachten im Klageverfahren

Unsere privat erstellten Pflegegrad-Gutachten können nicht nur dazu dienen, Ihre Klage vor Gericht zu begründen. In vielen Fällen wird durch die Vorlage des Gutachtens das Gericht sogar gezwungen, einen eigenen gerichtlichen Sachverständigen von Amts wegen zu bestellen (das kostet Sie nichts), weil sich das Gericht mit dem vorgelegten Parteigutachten genügend auseinandersetzen muss. Dazu reicht die eigene Expertise des Gerichts zumeist nicht aus, so dass ein vom Gericht beauftragter Gutachter die Bewertungen und Argumente prüfen muss - Ihre Chancen verbessern sich so.

Ein fachlicher Hinweis dazu: Unsere Pflegesachverständigen sind im Regelfall nicht zugelassen, ein vom Gericht nach § 109 SGG zu beauftragendes Sachverständigengutachten zu erstellen. Dies ist ärztlichen Sachverständigen vorbehalten. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Benennung eine geeigneten ärztlichen Sachverständigen nach § 109 SGG. Sprechen Sie uns an.

 
 

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Corona-Information

Auch wenn aktuell die Inzidenzen stark gesunken sind, beobachten wir im Interesse unserer Kunden die Situation weiterhin sehr genau.

Wir verfolgen dabei ein konsequentes Schutzkonzept, beginnend mit einer ständigen Überwachung unserer Gutachter und Mitarbeiter auf verdächtige Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Verlust des Geruchssinns usw.). Unsere Gutachter, die bei Ihnen Hausbesuche durchführen, werden zudem regelmäßig anhand eines hochqualitativen Schnelltests überwacht.

Besteht auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit Covid-19 angesteckt haben könnte, nehmen wir den Betroffenen sofort aus dem Dienstplan bzw. streichen alle Termine des Gutachters und veranlassen einen PCR-Test.

Beim Hausbesuch schützen wir Sie und uns außerdem durch die Verwendung von zugelassenen Masken, ggf. Handschuhen und Desinfektionsmitteln.

Zudem sind alle Gutachter mindestens zweimal geimpft und einmal geboostert, um das Infektionsrisiko noch weiter zu reduzieren.